art_41__para_2__text_2
MiFID II
Die Mitgliedstaaten sehen keine zusätzlichen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb einer Zweigniederlassung in den von dieser Richtlinie erfassten Bereichen vor und gewähren Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen keine günstigeren Bedingungen als Unionsfirmen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.