rec_5
COUNCIL REGULATION (EU) No 833/2014 of 31 July 2014 concerning restrictive measures in view of Russia's actions destabilising the situation in Ukraine · European Union
(5) Es ist zudem angezeigt, für bestimmte Finanzinstitute, mit Ausnahme von durch zwischenstaatliche Übereinkünfte mit Russland als einem der Anteilseigner errichteten, in Russland angesiedelten Instituten mit internationalem Status, den Zugang zu den Kapitalmärkten zu beschränken. Andere Finanzdienstleistungen wie etwa das Einlagengeschäft, Zahlungsdienste und Darlehen an oder von anderen unter diese Verordnung fallenden Instituten als denen, die in Artikel 5 genannt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung.
← rec_4 · All articles · rec_6 →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.