lexiara

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PSD2

Die Mitgliedstaaten untersagen juristischen Personen, die vor dem 12. Januar 2016 in ihrem Hoheitsgebiet Tätigkeiten von Zahlungsauslösedienstleistern und Kontoinformationsdienstleistern im Sinne dieser Richtlinie ausgeübt haben, nicht, dieselben Tätigkeiten in ihrem Hoheitsgebiet während der Übergangsfrist nach den Absätzen 2 und 4 im Einklang mit dem derzeit geltenden Rechtsrahmen weiterhin auszuüben.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.