lexiara

a)

PSD2

das Institut nicht binnen 12 Monaten von der Zulassung Gebrauch macht, ausdrücklich auf sie verzichtet oder seit mehr als sechs Monaten seine Tätigkeit eingestellt hat, sofern der betreffende Mitgliedstaat in diesen Fällen keine Regelung für das Erlöschen der Zulassung getroffen hat;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.