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Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Festlegung der technischen Anforderungen für die Entwicklung, den Betrieb und die Führung des elektronischen zentralen Registers und für den Zugang zu den darin enthaltenen Angaben aus. Durch die technischen Anforderungen wird sichergestellt, dass die Angaben nur von den zuständigen Behörden und der EBA geändert werden können. Die EBA übermittelt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 13. Januar 2018. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zu erlassen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.