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Die EBA erarbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats und den zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats gemäß diesem Titel und für die Überwachung der Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften, die zur Umsetzung der Titel III und IV erlassen werden. In den Entwürfen technischer Regulierungsstandards werden die Verfahren, Instrumente und Einzelheiten der Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung grenzüberschreitend tätiger Zahlungsinstitute und insbesondere der Umfang und die Verarbeitung der auszutauschenden Informationen festgelegt, um die Kohärenz und Effizienz der Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, die Zahlungsdienste grenzübergreifend erbringen, zu gewährleisten. In den Entwürfen technischer Regulierungsstandards werden ferner die Instrumente und Einzelheiten der Meldungen festgelegt, die die Aufnahmemitgliedstaaten von den Zahlungsinstituten über die in ihrem Hoheitsgebiet erbrachten Zahlungsdiensttätigkeiten nach Absatz 2 verlangen, einschließlich der Häufigkeit solcher Meldungen. Die EBA übermittelt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 13. Januar 2018.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.