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Artikel 56

PSD2

Im Fall eines einzelnen Zahlungsvorgangs innerhalb eines Rahmenvertrags, der durch den Zahler ausgelöst wurde, teilt der Zahlungsdienstleister auf Verlangen des Zahlers für diesen bestimmten Zahlungsvorgang genaue Informationen über alles Folgende mit: die maximale Ausführungsfrist; die dem Zahler in Rechnung gestellten Entgelte; gegebenenfalls eine Aufschlüsselung der Beträge aller Entgelte.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.