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PSD2

Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Unternehmen, die eine Zulassung für die Erbringung der in Anhang I Nummer 7 genannten Zahlungsdienste beantragen, als Voraussetzung für ihre Zulassung über eine Berufshaftpflichtversicherung für die Gebiete, in denen sie ihre Dienste anbieten, oder eine andere gleichwertige, die Haftung abdeckende Garantie verfügen, um sicherzustellen, dass sie ihre Haftungsverpflichtungen gemäß den Artikeln 73, 89, 90 und 92 erfüllen können.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.