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Ist eine Marke für den Agenten oder Vertreter des Markeninhabers ohne dessen Zustimmung eingetragen worden, so ist der Markeninhaber berechtigt, eine oder beide der folgenden Optionen in Anspruch zu nehmen: er kann sich der Benutzung der Marke durch seinen Agenten oder Vertreter zu widersetzen; er kann die Übertragung der Eintragung der Marke zu seinen Gunsten zu verlangen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2015-12-23; changes after this date are not shown.