lexiara

(4)

IFR

Zahlungsempfänger, die entscheiden, nicht alle Karten oder sonstigen Zahlungsinstrumente eines Kartenzahlverfahrens zu akzeptieren, teilen dies den Verbrauchern klar, unmissverständlich und zu demselben Zeitpunkt mit, zu dem sie die Verbraucher über die Akzeptanz anderer Karten und Zahlungsinstrumente des Kartenzahlverfahrens informieren. Diese Information wird am Geschäftseingang und an der Kasse deutlich sichtbar angezeigt In Falle des Versandhandels ist diese Information auf der Website des Zahlungsempfängers oder einem anderen elektronischen oder mobilen Medium anzuzeigen. Diese Information wird dem Zahler rechtzeitig vor Abschluss eines Kaufvertrags zwischen dem Zahler und dem Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt.

Cited at article level by

Consumer Rights Act 2015 (GB) · Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024 (GB) — sign in to see which provisions, and what they say.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.