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IFR
Lizenzvereinbarungen, Regeln der Kartenzahlverfahren, die von Kartenzahlverfahren angewandt werden, und zwischen Acquirern und Zahlungsempfängern geschlossene Vereinbarungen dürfen keine Regel enthalten, die Zahlungsempfänger daran hindert, Verbrauchern Anreize zur Nutzung eines vom Zahlungsempfänger bevorzugten Zahlungsinstruments zu geben. Unter dieses Verbot fällt auch jede Regel, die es Zahlungsempfängern untersagt, die kartengebundenen Zahlungsinstrumente eines bestimmten Kartenzahlverfahrens gegenüber anderen zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.