lexiara

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IFR

Nach Ausführung eines kartengebundenen Zahlungsvorgangs übermittelt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesem die folgenden Angaben: die Referenz, die dem Zahlungsempfänger die Identifizierung des kartengebundenen Zahlungsvorgangs ermöglicht; den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in der Währung, in der die Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers erfolgt; die Höhe aller etwaigen für den kartengebundenen Zahlungsvorgang zu entrichtenden Entgelte, wobei die Händlerentgelte und das Interbankenentgelt gesondert ausgewiesen werden. Die Angaben nach Unterabsatz 1 können nach Marken, Anwendungen, Zahlungsinstrumentenarten und den für den jeweiligen Zahlungsvorgang geltenden Interbankenentgeltsätzen zusammengefasst werden, wenn der Zahlungsempfänger dem vorab ausdrücklich zugestimmt hat.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.