g)
IFD
die Möglichkeit eines von Wertpapierfirmen ausgehenden Risikos einer Störung des Finanzsystems mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft und geeignete Instrumente der Makroaufsicht, um diesem Risiko entgegenzuwirken und die Anforderungen des Artikels 36 Absatz 1 Buchstabe d dieser Richtlinie zu ersetzen;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.