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„(2b) In Bezug auf die in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe g genannten Informationen sind mindestens folgende Einzelangaben zugänglich: a) individuelle Identifikationsnummern, die von der Steuer befreiten Steuerpflichtigen von dem Mitgliedstaat erteilt wurden, der die Auskünfte erteilt; b) Name, Tätigkeit, Rechtsform und Anschrift der von der Steuer befreiten Steuerpflichtigen, die eine individuelle Identifikationsnummer nach Buchstabe a erhalten haben; c) Mitgliedstaat oder Mitgliedstaaten, in dem bzw. in denen der Steuerpflichtige die Steuerbefreiung in Anspruch nimmt; d) Zeitpunkt des Beginns der Steuerbefreiung des Steuerpflichtigen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten; e) die Angaben gemäß Artikel 284a Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben c und d der Richtlinie 2006/112/EG; f) Gesamtbetrag der Lieferungen von Gegenständen und/oder Dienstleistungen je Kalenderquartal, die durch jeden Steuerpflichtigen mit einer individuellen Identifikationsnummer nach Buchstabe a in dem Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, bewirkt wurden; g) Gesamtbetrag der Lieferungen von Gegenständen und/oder Dienstleistungen je Kalenderquartal, die durch jeden Steuerpflichtigen mit einer individuellen Identifikationsnummer nach Buchstabe a in den Mitgliedstaaten, in denen der Steuerpflichtige nicht ansässig ist, bewirkt wurden; h) Zeitpunkt, zu dem der Jahresumsatz des Steuerpflichtigen in der Union den in Artikel 284 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2006/112/EG angegebenen Betrag überschreitet; i) Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Steuerberechtigten, die Steuerbefreiung freiwillig zu beenden, wirksam wird, und der Mitgliedstaat oder die Mitgliedstaaten, in dem bzw. in denen die Beendigung wirksam wird; j) Zeitpunkt, zu dem die Tätigkeiten des Steuerpflichtigen eingestellt wurden, und der oder die betreffenden Mitgliedstaaten. Die in Unterabsatz 1 Buchstaben e bis g genannten Beträge werden für jeden Schwellenwert, der nach Artikel 284 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG gegebenenfalls anwendbar ist, gesondert angegeben.“
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2025-01-01; changes after this date are not shown.