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art_4__para__6

(6) Die Mitgliedstaaten können eine Organisation als qualifizierte Einrichtung auf deren Antrag hin ad hoc für die Erhebung einer bestimmten innerstaatlichen Verbandsklage benennen, wenn diese Organisation die im nationalen Recht vorgesehenen Kriterien für die Benennung als qualifizierte Einrichtung einhält.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-08-02; changes after this date are not shown.