art_5__para__4
(3) Die Mitgliedstaaten überprüfen mindestens alle fünf Jahre, ob die qualifizierten Einrichtungen die in Artikel 4 Absatz 3 aufgeführten Kriterien nach wie vor einhalten. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine qualifizierte Einrichtung ihren Status verliert, wenn sie eines oder mehrere dieser Kriterien nicht mehr einhält.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-08-02; changes after this date are not shown.