Recital 102
GPSR
(102) Die Kommission sollte eine Evaluierung der Durchführung der in dieser Verordnung festgelegten Sanktionen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und ihre abschreckende Wirkung vornehmen und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zu ihrer Durchsetzung annehmen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.