lexiara

Recital 28

GPSR

(28) Muss nach Ansicht der Kommission durch eine europäische Norm sichergestellt werden, dass bestimmte Produkte dem in dieser Verordnung festgelegten allgemeinen Sicherheitsgebot genügen, so sollte die Kommission mit Bezug auf die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen beauftragen, eine Norm zu erarbeiten oder zu nennen, die gewährleistet, dass die der Norm genügenden Produkte als sicher gelten.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.