Recital 38
GPSR
(38) Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass alle Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten, um Risiken, die von auf dem Markt bereitgestellten Produkten ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern. Die von den Marktüberwachungsbehörden an sie gerichteten Anfragen sollten jedoch auf ihre Rolle in der Lieferkette und auf ihre jeweiligen rechtlichen Pflichten zugeschnitten sein.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.