lexiara

a)

CRD6

die Aufforderung, dass die betreffende Zweigstelle aus einem Drittland ihre Vermögenswerte oder Tätigkeiten so umstrukturiert, dass sie nicht mehr systemrelevant im Sinne von Absatz 2 gilt oder dass sie für die Finanzstabilität der Union oder der Mitgliedstaaten, in denen sie niedergelassen ist, kein unangemessenes Risiko mehr darstellt;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.