a)
zu im Einklang mit Artikel 48h verbuchten und von den Zweigstellen aus Drittländern initiierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, mit einer Aufschlüsselung nach Folgendem: den größten erfassten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, aufgeschlüsselt nach Sektor und Art der Gegenpartei (insbesondere Risikopositionen der Finanzbranche); signifikanten Konzentrationen von Risikopositionen und Finanzierungsquellen in Bezug auf bestimmte Arten von Gegenparteien; bedeutenden internen Transaktionen mit dem Unternehmen an der Spitze und mit Mitgliedern der Gruppe des Unternehmens an der Spitze;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.