lexiara

a)

CRD6

eine über die in Artikel 48e festgelegten Mindestanforderungen hinausgehende Kapitalausstattung halten oder andere zusätzliche Kapitalanforderungen erfüllen; jeglicher zusätzliche Kapitalausstattungsbetrag, der von der Zweigstelle aus einem Drittland im Einklang mit diesem Buchstaben gehalten werden muss, muss die in Artikel 48e festgelegten Anforderungen erfüllen;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.