a)
CRD6
Wurde in Bezug auf die Tochterinstitute einer Drittlandsgruppe ein Aufsichtskollegium eingerichtet, so werden die der Klasse 1 zugeordneten Zweigstellen aus Drittländern derselben Gruppe in den Zuständigkeitsbereich dieses Aufsichtskollegiums aufgenommen;
← g) · All articles · b) →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.