lexiara

b)

CRD6

zusätzlich zu der in Artikel 48f festgelegten Anforderung weitere spezifische Liquiditätsanforderungen erfüllen; jegliche zusätzlichen liquiden Aktiva, die von der Zweigstelle aus einem Drittland im Einklang mit diesem Buchstaben gehalten werden müssen, müssen die in Artikel 48f festgelegten Anforderungen erfüllen;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.