b)
CRD6
die zugelassenen Tätigkeiten der Zweigstelle aus einem Drittland umfassen die Entgegennahme von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Geldern von Privatkunden, sofern der Betrag dieser Einlagen und anderen rückzahlbaren Gelder mindestens 5 % der Gesamtverbindlichkeiten der Zweigstelle aus einem Drittland beträgt oder der Betrag dieser Einlagen oder anderen rückzahlbaren Gelder 50 Mio. EUR übersteigt;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.