b)
CRD6
die Tätigkeiten, deren Zulassung das Unternehmen an der Spitze in dem betreffenden Mitgliedstaat beantragt, fallen unter die Zulassung, über die dieses Unternehmen an der Spitze in dem Drittland, in dem es niedergelassen ist, verfügt, und werden in diesem Drittland beaufsichtigt;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.