c)
CRD6
jedes andere Instrument, das der Zweigstelle aus einem Drittland bei Eintreten von Risiken oder Verlusten uneingeschränkt und sofort für die Deckung dieser Risiken oder Verluste zur Verfügung steht.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.