a)
die Befugnis, von den folgenden juristischen oder natürlichen Personen die Vorlage sämtlicher Informationen zu verlangen, die die zuständigen Behörden für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen, einschließlich der Informationen, die in regelmäßigen Abständen und in festgelegten Formaten zu Aufsichts- und entsprechenden Statistikzwecken zur Verfügung zu stellen sind: Institute, die in dem betreffenden Mitgliedstaat niedergelassen sind, Finanzholdinggesellschaften, die in dem betreffenden Mitgliedstaat niedergelassen sind, gemischte Finanzholdinggesellschaften, die in dem betreffenden Mitgliedstaat niedergelassen sind, gemischte Holdinggesellschaften, die in dem betreffenden Mitgliedstaat niedergelassen sind, Personen, die zu den Unternehmen im Sinne der Ziffern i bis iv gehören, Dritte, auf die die Unternehmen im Sinne der Ziffern i bis iv dieses Buchstabens Funktionen oder Tätigkeiten ausgelagert haben, einschließlich IKT-Drittdienstleister gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates (*14);
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.