lexiara

a)

CRD6

Verwaltungssanktionen: im Fall einer juristischen Person Bußgelder von bis zu 10 % des jährlichen Gesamtnettoumsatzes des Unternehmens; im Falle einer natürlichen Person Bußgelder von bis zu 5 Millionen EUR bzw. in den Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, bis zum entsprechenden Wert in der Landeswährung am 17. Juli 2013; Bußgelder bis zur zweifachen Höhe der durch den Verstoß erzielten Gewinne oder dadurch verhinderten Verluste, sofern sich diese erzielten Gewinne oder verhinderten Verluste beziffern lassen;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.