lexiara

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CRD6

im Falle einer juristischen Person Zwangsgelder von bis zu 5 % des durchschnittlichen Nettotagesumsatzes, die die juristische Person im Falle eines laufenden Verstoßes pro Tag des Verstoßes zu zahlen hat, bis die betreffende Verpflichtung wieder eingehalten wird; die Zwangsgelder können für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ab dem Zeitpunkt verhängt werden, der in der Entscheidung der zuständigen Behörde festgelegt ist, mit der die Einstellung eines Verstoßes verfügt und die Zwangsgelder verhängt werden;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.