e)
CRD6
die direkte oder indirekte Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut oder die Verringerung einer solchen, wodurch der Anteil an den Stimmrechten oder am Kapital die in Artikel 25 der vorliegenden Richtlinie genannten Schwellenwerte unterschreiten würde oder das Kreditinstitut kein Tochterunternehmen der über die qualifizierte Beteiligung verfügenden juristischen Person mehr wäre, ohne den zuständigen Behörden dies schriftlich anzuzeigen (Verstoß gegen Artikel 25);
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.