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CRD6

„9a. | ‚Inhaber von Schlüsselfunktionen‘ die Personen, die weitreichenden Einfluss auf die Führung eines Instituts haben, ohne Mitglieder des Leitungsorgans zu sein, einschließlich der Leiter der internen Kontrollfunktionen und des Finanzvorstands, sofern diese Leiter und dieser Vorstand nicht Mitglieder des Leitungsorgans sind,

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.