b)
CRD6
Leitungs- oder Aufsichtsmandate innerhalb von Unternehmen, die Mitglieder desselben institutsbezogenen Sicherungssystems sind, sofern die Voraussetzungen von Artikel 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erfüllt sind, oder Unternehmen, bei dem dasselbe institutsbezogenen Sicherungssystem eine qualifizierte Beteiligung hält; Unternehmen, einschließlich Nichtfinanzunternehmen, an denen das Unternehmen eine qualifizierte Beteiligung hält.
← a) · All articles · i) →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.