c)
CRD6
die betreffenden Unternehmen zu verpflichten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit sichergestellt wird, dass diese Leiter oder dieser Vorstand die Eignung für die betreffenden Stellen besitzen oder erwerben.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.