lexiara

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CRD6

die Vergütung der Leiter der internen Kontrollfunktionen wird unmittelbar vom Vergütungsausschuss nach Artikel 95 oder — falls ein solcher nicht eingesetzt wurde — vom Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion überwacht;“

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.