lexiara

art_1__point_33__point_c__table

CRD6

„a) | ein Institut, bei dem es sich nicht um ein großes Institut handelt und dessen Vermögenswerte sich auf Einzelbasis gemäß dieser Richtlinie und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Durchschnitt der letzten vier Jahre unmittelbar vor dem laufenden Geschäftsjahr auf höchstens 5 Mrd. EUR belaufen;“

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.