ii)
CRD6
Unternehmen, die Dienstleistungen für in Ziffer i genannte Unternehmen erbringen, es sei denn, der Mitarbeiter oder das Mitglied des Führungsorgans der zuständigen Behörde ist während der Karenzzeit streng von der Teilnahme an der Erbringung solcher Dienstleistungen ausgeschlossen;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.