art_1__point_104__point_a__point_iv__table
CRR3
„i) | unabhängig davon, anhand welcher Methode die PD geschätzt wird, schätzen Institute für jede Ratingstufe eine PD und stützen sich dabei auf die beobachtete durchschnittliche historische Einjahresausfallquote, bei der es sich um einen arithmetischen Durchschnitt aus allen Schuldnern (gewichtet nach Anzahl) handelt; andere Ansätze, einschließlich risikopositionsgewichteter Durchschnitte, sind nicht zulässig.“
← iv) · All articles · v) →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.