lexiara

ii)

CRR3

Die folgenden Buchstaben werden angefügt: „g) | IRB-CCF von Instituten werden unter Heranziehung eines festen Zeithorizonts von zwölf Monaten geschätzt; IRB-CCF von Instituten stützen sich auf Referenzdaten, die die Merkmale des Schuldners, der Fazilität und des Bankenmanagements bei den Risikopositionen, auf die die Schätzungen angewandt werden, widerspiegeln.“

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.