d)
CRR3
In Absatz 3 wird folgender Absatz angefügt: „Erstausfall-Kreditderivate können als anerkennungsfähige Absicherung ohne Sicherheitsleistung anerkannt werden. Zweitausfall-Kreditderivate und alle anderen n-ter-Ausfall-Kreditderivate werden jedoch nicht als anerkennungsfähige Absicherung ohne Sicherheitsleistung anerkannt“.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.