iv)
CRR3
dass der Prozess für die Planung, die Schaffung, das Testen und die Einführung der IT-Systeme und -Infrastruktur und Notfallplanung vom Leitungsorgan oder der Geschäftsleitung genehmigt wird und dass das Leitungsorgan und die Geschäftsleitung regelmäßig über die Leistungsfähigkeit der IT-Systeme und -Infrastruktur informiert werden.
← iii) · All articles · art_1__point_155__table →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.