lexiara

b)

CRR3

ein Institut, das die in Artikel 104 Absatz 8 Buchstabe b festgelegte Bedingung erfüllt, berechnet die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko dieser Position anhand eines der folgenden Ansätze: Es betrachtet die Position im OGA als eine einzige Aktienposition, die der Unterklasse ‚Sonstige Sektoren‘ in Artikel 325ap Absatz 1 Tabelle 8 zugeordnet ist; es berücksichtigt die im Mandat des OGA und in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Obergrenzen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.