lexiara

171.

CRR3

Artikel 325ah wird wie folgt geändert: Absatz 1 wird wie folgt geändert: In Tabelle 4 Zeile „Unterklasse 13“ erhält die Spalte „Sektor“ folgende Fassung: „Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat oder einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, Geber von Förderdarlehen und gedeckte Schuldverschreibungen“ Folgender Unterabsatz wird angefügt: „Für die Zwecke dieses Artikels wird einer Risikoposition die gleiche Bonitätskategorie zugeordnet, die ihr im Rahmen des in Titel II Kapitel 2 festgelegten Standardansatzes für das Kreditrisiko zugeordnet würde.“ Der folgende Absatz wird angefügt: „(3) Abweichend von Absatz 2 dürfen Institute eine Risikoposition in einer unbeurteilten gedeckten Schuldverschreibung der Unterklasse 4 zuordnen, wenn das Institut, das die gedeckte Schuldverschreibung begeben hat, unter die Bonitätsstufen 1 bis 3 fällt.“

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.