52b.
‚Modellrisiko‘ das Risiko eines Verlustes infolge von Entscheidungen , die sich grundsätzlich auf das Ergebnis interner Modelle stützen , wenn diese Modelle Fehler bei der Konzeption, Ausgestaltung, Parameterschätzung, Umsetzung, Verwendung oder Überwachung aufweisen, was Folgendes einschließt: die unsachgemäße Konzeption eines ausgewählten internen Modells und seiner Eigenschaften; die unzureichende Überprüfung der Eignung eines ausgewählten internen Modells für das zu bewertende Finanzinstrument oder für das Produkt, für das ein Preis festgesetzt werden soll, oder der Eignung des ausgewählten internen Modells für die geltenden Marktbedingungen; Fehler bei der Umsetzung eines ausgewählten internen Modells; falsche Bewertungen zu Marktpreisen und Risikomessungen infolge eines Fehlers bei der Eingabe eines Geschäftsvorgangs in das Handelssystem; die Verwendung eines ausgewählten internen Modells oder seiner Ergebnisse zu einem Zweck, für den das Modell nicht vorgesehen oder konzipiert wurde, einschließlich einer Manipulation der Modellierungsparameter; die nicht zeitnahe oder unwirksame Überwachung oder Validierung der Leistung des Modells oder der Prognosefähigkeit, um zu bewerten, ob das ausgewählte interne Modell weiterhin für den vorgesehenen Zweck geeignet ist;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.