lexiara

52e.

CRR3

‚Umweltrisiko‘ das Risiko etwaiger negativer finanzieller Auswirkungen auf ein Institut, die sich aus den derzeitigen oder künftigen Auswirkungen von Umweltfaktoren auf die Gegenparteien oder die angelegten Vermögenswerte dieses Instituts ergeben, was Faktoren im Zusammenhang mit der Transition zu den in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates (*5) festgelegten Zielen einschließt; das Umweltrisiko umfasst sowohl das physische Risiko als auch das Transitionsrisiko;

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.