59.
CRR3
‚Absicherung ohne Sicherheitsleistung‘ oder ‚UFCP‘ ein Verfahren der Kreditrisikominderung, bei dem eine Reduzierung des mit der Risikoposition eines Instituts verbundenen Kreditrisikos durch die Verpflichtung eines Dritten erreicht wird, bei Ausfall des Schuldners oder der Kreditfazilität oder bestimmten anderen Kreditereignissen eine Zahlung zu leisten;
← art_1__point_1__point_a__point_xvi__table · All articles · 60. →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.