lexiara

b)

CRR3

gegebenenfalls aufsichtlich gerechtfertigte Kriterien für die Anwendung eines solchen speziellen Risikogewichts, einschließlich landwirtschaftlicher Methoden, und die Zuordnung in die Risikopositionsklasse ‚Mengengeschäft‘, ‚Risikopositionen gegenüber Unternehmen‘ oder der Risikopositionsklasse ‚durch Grundpfandrechte auf Immobilien besicherte Risikopositionen‘;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.