d)
CRR3
das Institut hat der zuständigen Behörde eine Begründung für die Ausnahme einer Risikoposition von den Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko, nähere Angaben zu dieser Risikoposition und den auszunehmenden Betrag übermittelt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.