lexiara

b)

CRR3

bei einer im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelten Risikoposition erfüllt die Risikoposition alle Anforderungen, um der in Artikel 147 Absatz 2 Buchstabe d Ziffer ii genannten Risikopositionsklasse ‚durch Wohnimmobilien besicherte Risikopositionen aus dem Mengengeschäft‘ zugeordnet zu werden, mit der Ausnahme, dass das kreditgebende Institut kein Grundpfandrecht an der Wohnimmobilie hält;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.