c)
CRR3
die Wohnimmobilie ist bei Gewährung des Darlehens nicht mit einem Grundpfandrecht belastet, und bei ab dem 1. Januar 2014 gewährten Darlehen darf der Darlehensnehmer kein Grundpfandrecht ohne Zustimmung des das Darlehen ursprünglich vergebenden Instituts bestellen;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.